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Die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder in ärmeren EU-Ländern ist rechtlich unzulässig. Moralisch war sie es sowieso nie.
Nun ist es amtlich: Die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder in ärmeren EU-Ländern ist rechtlich unzulässig. Moralisch war sie es sowieso nie.
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